AGB

  1. Gebotene Leistungen:
    Die vereinbarte Gage beinhaltet folgende Leistungen:
    - Alle notwendigen Vorbesprechungen (telefonisch oder per Videokonferenz)
    - Ausarbeitung eines Kabarettprogramms bzw. der Poetry Slamtexte, der Moderation,oder eines Vortrages unter Einbeziehung der schriftlich gelieferten Fakten
    - Kabarettdarbietung und/oder Moderation bzw. Auftritt von Manuel Thalhammer in der vereinbarten Form
  1. Aufträge und Bestätigungen:
    Auftragszusagen und Auftragsbestätigungen per E-Mail haben volle Gültigkeit.
  1. Gagen und Zahlungsmodalitäten:
    Alle in Anboten angegebenen Gagen und Preise verstehen sich immer netto
  1. Absage einer gebuchten Kabarettdarbietung, Moderation oder eines gebuchten Vortrages:
    Ein Storno einer bestätigten Buchung von Manuel Thalhammer, hat folgende Stornozahlung an Manuel Thalhammer zur Folge:
    Absage:
    - bis 8 Wochen vor der Veranstaltung = 75 % der vereinbarten Gage.

    - weniger als 8 Wochen vor der Veranstaltung = 100 % der vereinbarten Gage.

    Bei nochmaligem Engagement innerhalb von 12 Monaten werden 30 % der Stornogebühren gutgeschrieben.

  1. Anreise und Verhinderungsgründe
    Die Anreise von Manuel Thalhammer erfolgt immer rechtzeitig,in der Regel bis 30 Minuten vor-, spätestens jedoch bis Veranstaltungsbeginn.

    a) Kann Manuel Thalhammer aus Gründen, die er nicht zu verantworten hat, wie Unfall, Streik, Verhinderungen durch höhere Gewalt, unverschuldete, verkehrsbedingte bzw. wetterbedingte Verspätungen, erhebliche und unvorhersehbare Transportschäden, oder technische Gebrechen am Anreisefahrzeug den Auftrittstermin nicht einhalten, ist die Vereinbarung gegenstandslos.

    b) Bei Erkrankung des Künstlers ist die Vereinbarung vorerst gegenstandslos. Das ärztliche Zeugnis hat der Veranstalter spätestens am Tag nach der Absage anzufordern, da andernfalls der Künstler nicht mehr dazu verpflichtet ist.

    c) Der Auftritt ist innerhalb von vier Monaten zu den gleichen Bedingungen nachzuholen.

    d) Besitzwechsel, Verpachtung oder neue Geschäftsführung lösen diese Vereinbarung in keinem Fall auf. Der Vertragspartner oder dessen Bevollmächtigter haften für die Übernahme der Vereinbarung durch den jeweiligen Nachfolger.

  2. Tontechnik, Lichttechnik und Bühne:
    Der Auftraggeber stellt, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, die notwendige Ton- und Lichttechnik, samt qualifiziertem Techniker der eine perfekte Bühnenausleuchtung und eine optimale Beschallung gewährleistet.
    Ist dies nicht der Fall, kann Manuel Thalhammer die Veranstaltung absagen bzw. abbrechen.
    Der Aufbau der Ton- und Lichttechnik erfolgt zeitgerecht, ist jedoch bis spätestens zu Beginn der Veranstaltung beendet.Sollte der Auftritt durch mangelhafte Technik scheitern, ist die vereinbarte Gage voll auszuzahlen
  1. Ton- und Videoaufzeichnungen
    Ohne vorherige schriftliche Benachrichtigung bzw. Genehmigung von Manuel Thalhammer dürfen von der Aufführung oder den Proben keinerlei Aufzeichnungen (z. B. Film, Ton, Video, Webcam, etc.) gemacht werden!
  1. Verpflichtung
    Die Vertragspartner verpflichten sich, das Gagengeheimnis zu wahren. Wird das Gagengeheimnis gebrochen, hat der schuldige Partner einen möglichen Schaden zu ersetzten.
    Der Veranstalter/Auftraggeber sorgt für die notwendigen behördlichen Genehmigungen der Vorstellung/Darbietung und trägt die damit verbundenen Kosten.
  1. Gerichtsstand:
    Im Falle eines Rechtsstreites gilt ausschließlich österreichisches Recht.
    Gerichtsstand ist Linz!

DIE BÜHNE WIRD IMMER VOM AUFTRAGGEBER

bzw. vom VERANSTALTER GESTELLT!

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